Karlsruhe fällt Katastrophen-Entscheidung

militär

Karlsruhe fällt Katastrophen-Entscheidung

 

Zum ersten Mal haben sämtliche Richter des höchsten deutschen Gerichts in einer fundamentalen Verfassungsfrage entschieden. Es ist jedoch keine gute Entscheidung: Die Richter haben mit ihrem Beschluss, Bundeswehreinsätze im Inneren zu erlauben, das Grundgesetz nicht interpretiert. Sie haben es verändert. Das war und ist nicht ihre Sache.

 

Karlsruhe bricht mit einer republikanischen Tradition. Diese Tradition besagt: Kein Bundeswehreinsatz im Inneren! Karlsruhe erlaubt nach den Out-of-area-Einsätzen auch die Einsätze der Armee im Inland.

 

Gewiss: nur in Ausnahmefällen. Gewiss: nur als letztes Mittel, nur als Ultima Ratio – wie es so schön heißt, wenn Juristen erlauben, was sie eigentlich nicht erlauben dürften. Gewiss: nicht zum Einsatz bei Großdemonstrationen. Man kennt solche Gewissheiten. Das Gewisse ist einige Zeit später schon nicht mehr gewiss. Es mag sein, dass das Bundesverfassungsgericht einer Politik, die Bundeswehreinsätze im Inneren seit zwanzig Jahren vergeblich gefordert hat, nur den kleinen Finger reichen wollte. Man weiß, wie so etwas weitergeht.

 

Zum weiterlesen hier klicken

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here

1 × eins =